Als Verfahrensbeiständin werde ich von den Familienrichtern/innen direkt in Verfahren eingesetzt, von denen Minderjährige betroffen sind, also in erster Linie Umgangs-, Sorgerechts- und Unterbringungsverfahren. Meine Aufgabe in diesen ist es, die persönlichen Wünsche und Interessen der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu eruieren und in das Verfahren einzubringen sowie den Kindern das Verfahren und den Konflikt altersgerecht zu erklären, ihre Fragen zu beantworten und ihnen ihre Ängste zu nehmen. Hierzu besuche ich die Kinder meist zu Hause und spreche ich mit ihnen über ihre Lebenssituation im allgemeinen sowie ihre Sichtweise, Wünsche und Sorgen in Bezug auf den konkreten Konflikt. Bei kleinen Kinder oder in bestimmten Konstellationen rücken Interaktionsbeobachtungen mit den Bezugspersonen an die Stelle des Gesprächs bzw. ergänzen dies. Falls im Laufe des Verfahrens eine richterliche Anhörung der Minderjährigen stattfindet, stehe ich den Kindern und Jugendlichen zur Seite und wirke auf eine möglichst belastungsarme Gestaltung hin.
Gespräche mit den Bezugspersonen sind in den meisten Fällen ebenfalls Teil meiner Aufgabe. Zu diesen zählen in erster Linie die Eltern und/oder Pflege- bzw. Adoptiveltern sowie bei Bedarf und mit Einverständnis der Sorgeberechtigten andere Familienangehörige, Kindergarten, Schule, Therapeuten, Familienhelfer etc.. Dabei versuche ich den Blick der Beteiligten auf die Wünsche und Interessen der betroffenen Minderjährigen zu lenken und eine einvernehmliche Lösung in deren Sinne zu erarbeiten.
Zuletzt erfolgt eine Berichterstattung und Empfehlung an das Gericht. Selbstverständlich bin ich bei den Anhörungen und Gerichtsterminen anwesend und bespreche das Ergebnis ggf. mit dem Kind nach.
Neben meiner Tätigkeit als Verfahrensbeistand führe ich auch einige Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften, übe also für Minderjährige das Sorgerecht oder Teile davon aus, falls die Eltern dies aus verschiedenen Gründen - vorübergehend oder dauerhaft - nicht können.